mobilezone beantragt Kapitalerhöhung
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Medieninformation
CH-Regensdorf, 15. Februar 2018
mobilezone beantragt Kapitalerhöhung
mobilezone hat ihre Aktionäre heute zu einer ausserordentlichen Generalversammlung am 9. März 2018 eingeladen. Der Verwaltungsrat beantragt eine ordentliche Kapitalerhöhung im Umfang von rund CHF 80 Mio. zur Finanzierung der Akquisition der TPHCom (rund CHF 59 Mio.) sowie um der Gesellschaft die finanzielle Flexibilität für weitere mittelfristige Firmenzukäufe zu geben.
Der Verwaltungsrat beantragt eine ordentliche Kapitalerhöhung mit handelbarem Bezugsrecht für die Aktionäre (Bezugsrechtsangebot mit Abschlag zum Börsenkurs). Der Umfang der Kapitalerhöhung soll so festgelegt werden, dass der Bruttoerlös aus dem Bezugsrechtsangebot ca. CHF 80 Mio. betragen wird. Der Verwaltungsrat wird am Tag der ausserordentlichen Generalversammlung die definitiven Bedingungen der Kapitalerhöhung, namentlich die maximale Anzahl der neu auszugebenden Aktien und den Bezugspreis, bekannt geben. Zusätzliche Informationen zur Kapitalerhöhung können dem Emissions- und Kotierungsprospekt entnommen werden, der voraussichtlich am 14. März 2018 publiziert wird.
Weitere Angaben zur Akquisition der TPHCom können den Medienmitteilungen vom 21. Dezember 2017 und vom 25. Januar 2018 entnommen werden.
Die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2017 und die Medien- und Analystenkonferenz sind am 2. März 2018 vorgesehen.
Die Medienmitteilung und die Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung finden Sie unter
www.mobilezone.ch/ueber-uns/medien/mitteilungen
www.mobilezone.ch/ueber-uns/investoren/finanzkalender.
Für Rückfragen oder weitere Auskünfte:
Markus Bernhard
Chief Executive Officer
mobilezone holding ag
mobilezoneholding@mobilezone.ch
Unternehmensporträt mobilezone
Die 1999 gegründete mobilezone holding ag (Ticker-Symbol SIX: MOZN) ist mit einem Umsatz von CHF 1‘088 Mio. und einem Konzerngewinn von CHF 36.1 Mio. im Berichtsjahr 2016 der führende unabhängige Schweizer Telekomspezialist.
Die mobilezone Gruppe beschäftigt rund 900 Mitarbeitende an den Standorten Regensdorf, Urnäsch, Zweidlen, Zug, Wien (A) und Obertshausen (D). Das Angebot umfasst ein vollständiges Handy-Sortiment und Tarifpläne für Mobil- und Festnetztelefonie, Digital TV und Internet der wichtigen Anbieter. Eine unabhängige Beratung und Services für Privat- und Geschäftskunden sowie Reparaturdienstleistungen runden das Angebot ab. Die Dienstleistungen und Produkte werden in 124 eigenen Shops in der Schweiz, an 65 Ashop Standorten in Deutschland (Partnershops) sowie online über diverse Webportale angeboten. In Deutschland ist die Gruppe zusätzlich im Grosshandel und in der Belieferung des Fachhandels tätig.
Unternehmensporträt TPHCom
Die TPHCom ist eine Vertriebsgesellschaft in Deutschland, die in der Vermarktung von Dienstleistungsverträgen (Mobilfunk- und Festnetzverträge) und dazugehöriger Hardware im Telekommunikationsmarkt tätig ist. Eigene Systeme und effiziente Prozesse ermöglichen die Abwicklung der Transaktionen mit den Vertriebspartnern als Subdistributoren und den Einzelhändlern. Spezialisiert hat sich die TPHCom auf Onlineanbieter, die sie als Schnittstelle zwischen Netzbetreiber und Partner unterstützt.
Wichtiger Hinweis
Dieses Dokument stellt weder ein Verkaufsangebot noch ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien dar. Dieses Dokument ist weder ein Emissionsprospekt gemäss Art. 652a des Schweizerischen Obligationenrechts noch ein Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG noch ein Prospekt gemäss irgendeiner anderen Gesetzgebung oder Regelung. Exemplare dieses Dokuments dürfen weder in Länder versandt noch in Ländern verteilt bzw. aus solchen versandt werden, in welchen dies gesetzlich unzulässig oder untersagt ist. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot noch Angebot zum Kauf oder Zeichnung von Aktien in Ländern dar, in welchen ein solches Angebot vor einer Registrierung bzw. ohne Ausnahmeregelung oder Qualifikation gemäss den Gesetzgebungen dieser Länder unzulässig oder untersagt ist. Eine Entscheidung über eine Investition in Effekten der mobilezone holding ag ist ausschliesslich auf der Grundlage des entsprechenden Emissions- und Kotierungsprospekts, der zu diesem Zweck von der mobilezone holding ag veröffentlicht wird, zu tätigen
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